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DMSB HEBT DISQUALIFIKATION GEGEN ADRENALIN BEI VLN8 AUF

Das DMSB-Berufungsgericht erachtet die Berufung des Pixum Team Adrenalin Motorsport gegen die Disqualifikation beim achten Lauf zur VLN Langstreckenmeisterschaft als zulässig und begründet. Dem Team wurde vorgeworfen, mit dem BMW M325i mit der Startnummer 490 gegen Artikel 2.6.1 der technischen Bestimmungen des VLN-Produktionswagen-Reglements verstoßen zu haben. Das Berufungsgericht stellte hingegen fest, dass das Fahrzeug in allen beanstandeten Punkten regelkonform war. Die Entscheidung der Sportkommissare wurde aufgehoben.

 

„Wir akzeptieren die Entscheidung des DMSB-Berufungsgericht und können sie nachvollziehen“, sagt Michael Bork, VLN Leiter Sport. „Die VLN wird daraus die Lehre ziehen, sich bei künftigen Entscheidungen noch intensiver mit allen Verantwortlichen zu beraten.“

Nach Aufhebung der Disqualifikation sind Christopher Rink, Danny Brink und Phillipp Leisen Klassensieger in der V4 beim 50. ADAC Barbarossapreis. Mit 67,07 Punkten übernehmen sie so vor dem Saisonfinale am Samstag die Tabellenführung.

Text: VLN PRESSE

BILD: Max Bermel